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Allgemeine Garantiebedingungen

der TICAB GmbH

Garantiebedingungen

Die Anerkennung von Garantieansprüchen setzt voraus, dass die Produkte gemäß den geltenden allgemeinen Betriebs- und Installationsanweisungen von TICAB sowie den Empfehlungen oder Anweisungen von TICAB oder gemäß einem von TICAB genehmigten Projekt verwendet und installiert wurden.

Garantieleistungen werden gegen Vorlage eines ordnungsgemäß ausgefüllten Garantiescheins für das installierte Modell erbracht. Andernfalls werden Garantieansprüche nicht anerkannt.

Garantieverpflichtungen von TICAB

Während der Garantiezeit verpflichtet sich TICAB, fehlerhafte Komponenten des gelieferten Produkts zu reparieren oder auszutauschen, die trotz ordnungsgemäßer Handhabung, nachgewiesen durch entsprechende Dokumentation, sowie unter Einhaltung der geltenden Installations- und Betriebsanweisungen einschließlich der Nachweise für die während des Betriebs verwendeten Materialien aufgrund von Materialfehlern der Originalkomponenten oder Herstellungsfehlern vollständig oder zu einem wesentlichen Teil unbrauchbar geworden sind.

Die Garantie umfasst den Austausch von Ersatzteilen und Baugruppen während der begrenzten Garantiezeit, ausgenommen sind die Kosten für Reinigung, Demontage, Arbeitsleistung und Transport.

TICAB verpflichtet sich, den Service so schnell wie nach vernünftigem Ermessen möglich entweder direkt oder über einen autorisierten Vertreter bereitzustellen. Der Kunde wird über den voraussichtlichen Liefertermin der Maschine informiert und stimmt diesen mit der Serviceabteilung ab.

Ausgetauschte fehlerhafte Teile und Komponenten werden dem Kunden nicht zurückgegeben.

Jegliche gesetzlichen Ansprüche gegen TICAB oder seine autorisierten Vertreter, einschließlich autorisierter Installateure, auf Ersatz weiterer Schäden sind ausgeschlossen. Dies umfasst insbesondere:

  • Reparaturkosten;

  • Kosten für Demontage und erneute Installation;

  • Transportkosten;

  • Schäden gegenüber Dritten;

  • Materialien, die nicht Bestandteil des fehlerhaften Produkts sind.

Änderungen, die nach Eingang der Bestellung vorgenommen und anschließend auf sämtliche gelieferten Geräte des betreffenden Modells angewendet werden, begründen auch dann keinen Garantieanspruch, wenn sie zu einer formalen Abweichung zwischen dem gelieferten und dem bestellten Produkt führen.

Die Garantie gilt für alle Komponenten, die zum Lieferumfang gehören und deren Identifikationsnummer im PRODUCT MANUAL des jeweiligen Produkts angegeben ist, sowie für alle Komponenten, die im Abschnitt „Additional Components“ dieses Garantiescheins aufgeführt sind.

Von der Garantie ausgeschlossen sind Teile und Baugruppen, die einem schnellen oder natürlichen Verschleiß unterliegen, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf:

  • Glühkerzen;

  • Glühlampen;

  • Thermosicherungen und Sicherungseinsätze;

  • Bürsten;

  • Kraftstofffilter;

  • Lufttrocknerfilter;

  • Wellendichtringe;

  • Dichtungen;

  • sämtliche Gummi- und gummibasierten Komponenten, die Bestandteil einzelner Baugruppen oder der gesamten Maschine sind;

  • sonstige Teile, die in der Betriebsanleitung der jeweiligen Maschine ausdrücklich als Verschleißteile bezeichnet werden.

Die Garantie erstreckt sich außerdem nicht auf Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung verursacht wurden, einschließlich der Verwendung von Kraftstoff oder Betriebsstoffen, die für den jeweiligen Maschinentyp ungeeignet sind.

Garantieausschlüsse

Die Garantie erlischt, wenn die Produktkonfiguration durch den Einbau nicht originaler Teile oder Komponenten verändert wurde oder wenn die geltenden Installations- und Betriebsanweisungen nicht eingehalten wurden.

Ein Garantieanspruch kann abgelehnt werden, wenn die Möglichkeit seiner Erfüllung infolge unsachgemäßer Handhabung oder Änderungen am Produkt, einschließlich der Entfernung einzelner Teile oder Komponenten, wesentlich eingeschränkt wurde.

Die Garantie gilt nicht für Produkte, die von nicht autorisierten Servicezentren installiert oder gewartet wurden.

Produkte, die außerhalb des TICAB-Händlernetzes erworben wurden, sind ebenfalls von Garantieleistungen ausgeschlossen.

Garantieverpflichtungen werden nur gegen Vorlage eines ordnungsgemäß ausgefüllten PRODUCT MANUAL oder Produktpasses erfüllt.

Die Garantie umfasst keine vorbeugenden Arbeiten oder routinemäßigen Wartungsarbeiten.

Bei Verlust des PRODUCT MANUAL oder des Produktpasses wird kein Duplikat ausgestellt.

TICAB übernimmt keine Haftung für Änderungen des Zustands oder der Betriebseigenschaften des Produkts, die auf Folgendes zurückzuführen sind:

  • unsachgemäße Lagerung;

  • extreme klimatische Bedingungen;

  • sonstige äußere Einflüsse, die die in der technischen Dokumentation der jeweiligen Maschine angegebenen zulässigen Betriebsgrenzen überschreiten.

Jegliche Bedingungen oder Vorbehalte hinsichtlich der Garantieverpflichtungen, die nicht mit den geltenden Garantiebedingungen von TICAB oder den Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen übereinstimmen, sind ungültig, unabhängig davon, von wem, wann oder in welcher Form sie festgelegt wurden.

Garantieansprüche werden nur berücksichtigt, wenn sie unverzüglich nach Feststellung des Mangels schriftlich geltend gemacht werden und eine klare sowie detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten.

Die Reparatur oder der Austausch des Produkts stellt keinen Grund dar für:

  • die Verlängerung oder Erneuerung der ursprünglichen Garantiezeit;

  • den Austausch der gesamten Maschine;

  • die Erstattung des Kaufpreises.

Die Garantiezeit erstreckt sich nicht auf Mängel, die bei null Betriebsstunden oder vor der ersten Inbetriebnahme bestanden haben.

 

Ansprüche wegen solcher Mängel müssen daher vor der Inbetriebnahme des Produkts geltend gemacht werden.

Einreichung eines Garantieanspruchs

Um einen Garantieanspruch ordnungsgemäß und gemäß den vorstehenden Bestimmungen geltend zu machen, ist das Formular für den Garantieanspruch vollständig auszufüllen.

Ansprüche wegen festgestellter Mängel müssen spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Entdeckung des Mangels eingereicht werden.

Der weitere Betrieb der Maschine mit nicht behobenen Mängeln ist nicht zulässig.

Für die Einreichung eines Garantieanspruchs sind folgende Unterlagen und Materialien erforderlich:

  • ein ordnungsgemäß ausgefülltes PRODUCT MANUAL oder ein Produktpass;

  • eine Kopie der Rechnung für das Produkt und/oder die Installationsleistungen;

  • eine detaillierte Beschreibung des Problems einschließlich Fotos und Videoaufnahmen.

Nach Eingang der Maschine oder der Komponente bei TICAB wird eine vollständige Diagnose durchgeführt, um die Ursachen der gemeldeten Mängel zu ermitteln.

Die Diagnose kann zu einem der folgenden Ergebnisse führen:

  1. Defekte Komponente festgestellt
    Wird ein Defekt bestätigt, verpflichtet sich TICAB, die defekte Komponente so schnell wie nach vernünftigem Ermessen möglich zu ersetzen. Der Austausch erfolgt erst, nachdem TICAB die defekte Komponente erhalten hat. TICAB übernimmt die Transportkosten für die defekte Komponente, sofern die Transportart im Voraus mit TICAB abgestimmt wurde.

  2. Garantiefall bestätigt
    Bestätigt die Diagnose, dass der Fall von der Garantie gedeckt ist, verpflichtet sich TICAB, das Produkt so schnell wie nach vernünftigem Ermessen möglich zu reparieren. Werden Ersatzteile ausgetauscht oder Reparaturarbeiten durchgeführt, gilt eine Garantiefrist von bis zu 90 Tagen ab dem Datum der Reparatur. Diese Frist verlängert jedoch nicht die ursprüngliche Gesamtgarantiezeit. Läuft die ursprüngliche Produktgarantie früher ab, gilt die Garantie ausschließlich für die ausgetauschten Ersatzteile.

  3. Kein Garantiefall
    Ergibt die Diagnose, dass der Fall nicht von der Garantie gedeckt ist – beispielsweise weil die Garantiezeit abgelaufen ist, Installationsanforderungen nicht eingehalten wurden, Betriebsbedingungen verletzt wurden oder andere Garantiebedingungen nicht erfüllt sind –, wird dem Kunden eine kostenpflichtige Reparatur einschließlich eines Kostenvoranschlags angeboten. Für kostenpflichtige Reparaturen, die von einem autorisierten TICAB-Servicezentrum durchgeführt werden, gilt für die ausgetauschten Teile und die ausgeführten Reparaturarbeiten eine Garantie von 6 Monaten ab dem Reparaturdatum.

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